Nach den verbraucherfreundlichen Hinweisen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich nun auch am 5.5.2020 das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) zum VW-Abgasskandal geäußert.

Alle Käufer von abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeugen sollten diese positive Rechtsentwicklung nutzen und den Anspruch auf Rückabwicklung des Autokaufes nun beinah risikolos geltend machen!

Die Presse geht auf die Verhandlung vor dem BGH zum Az. VI ZR 252/19 ein mit:

„Abgasskandal: Ein verheerender Verhandlungstag für VW“– Sueddeutsche Zeitung

Die FAZ titelt zum Diesel-Prozess am BGH:

„Shahran-Fahrer biegt auf Siegeskurs ein“

Die Rechtsprechung von EuGH und BGH kann man getrost als bahnbrechend bezeichnen!

VW-Schaden

Das Urteil des BGH ist am 25.5.2020 zu erwarten und nach den Ausführungen des BGH bestehen kaum noch Zweifel dass die Volkswagen AG gegenüber den Autokäufern haftet.

Auch der EuGH hatte am 30.4.2020 zu erkennen gegeben, dass es sich bei den Abschalteinrichtungen im VW-Abgasskandal wohl um illegale Abschalteinrichtungen handelt.

Nach dem EuGH Urteil vom 17.12.2020 steht fest, dass die Nutzung von Abschalteinrichtungen unzulässig ist. Wir gehen davon aus, dass die Nutzung von Abschalteinrichtungen nur vorsätzlich geschieht und die Automobilindustrie dafür haftet.

Wir bei Wietbrok Rechtsanwälte als bundesweit erfolgreiche Kanzlei im Abgasskandal gehen davon aus, dass diese Ausführungen von EuGH und BGH weit über den VW-Abgasskandal hinaus Relevanz haben werden.

Vielmehr werden diese Urteile für alle Autobauer weitreichende Konsequenzen haben.

Vermutlich werden die Urteile von BGH und EuGH für alle abgasmanipulierten Dieselfahrzeuge von VW, BMW, Daimler, Opel, Nissan und Ford zur Konsequenz haben, dass die Fahrzeugkäufe gegenüber dem jeweiligen Hersteller rückabgewickelt werden können.

Es lässt sich damit wohl feststellen:

Die Autohersteller haften bei illegalen Abschalteinrichtungen wegen sittenwidriger Schädigung auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos. Die Autokäufer müssen sich allerdings eine Nutzungsentschädigung für die Verwendung des Fahrzeugs abziehen lassen.

Unser Rat an alle Käufer abgasmanipulierter Fahrzeuge:

Wehren Sie sich gegen die Automobilindustrie. Verlangen Sie die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufes gegen Rückgabe des abgasmanipulierten Diesel-PKW unter Berücksichtigung der Nutzungsentschädigung!

Beauftragen Sie jetzt den „Albtraum von VW, unseren abgasskandalerfahrenen Rechtsanwalt Frederik Wietbrok!

Profitieren auch Sie von unseren Erfolgen und bahnbrechenden Urteilen im Abgasskandal!