Das Landgericht Hamburg hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 334 O 222/18 vom 10.10.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten VW Golf TDI verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes. VW muss zudem Zinsen bereits seit Kaufpreiszahlung zahlen.

VW muss zudem die vorgerichtlichen RA Kosten tragen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG HH 334 O 222 18 VW Golf