Das Landgericht Hamburg hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil zum Aktenzeichen 301 O 96/16 einen Händler verurteilt, einen manipulierten Audi gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.
Das Landgericht Hamburg hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil zum Aktenzeichen 301 O 96/16 einen Händler verurteilt, einen manipulierten Audi gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.