Das Landgericht Lübeck hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 9 O 326/17 vom 27.05.2019 festgestellt, dass die Volkswagen AG zum Schadensersatz auf Grund der Abgasmanipulation verpflichtet ist.

Gleichwohl scheint am Landgericht Lübeck bedauerlicherweise die Rechtsprechung des BGH entweder unbekannt zu sein, oder keine Rolle zu spielen. Der BGH hatte eindeutig darauf hingewiesen, dass es zumindest unter Beachtung seiner Rechtsprechung nicht so einfach ist, zu einem Aliud bei einem Facelift/Modelwechsel zu kommen. Gleichwohl lehnt das Landgericht Lübeck den Nachlieferungsanspruch mit dieser Begründung ab und offenbart damit einen erheblichen Rechtsfortbildungsbedarf.

Wir werden das Landgericht Lübeck vorsichtshalber demnächst immer auf die aktuelle BGH Rechtsprechung hinweisen.

Wir stellen leider immer wieder fest, dass die Qualität der Rechtsprechung im Abgasskandal sehr schwankend ist. Das

Es ist natürlich schon ziemlich peinlich, wenn das Landgericht nun durchweg Rechtsprechung zitiert, die vor dem BGH Hinweisbeschluss ergangen ist und damit offenbart, dass die BGH Rechtsprechung wohl nur mit erheblicher Zeitverzögerung wahrgenommen wird. Wenn überhaupt. Stattdessen wird BGH Rechtsprechung aus dem Jahr 2012 zitiert. Ein Offenbarungseid.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil: