Das Landgericht Lübeck hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 4 O 225/18 vom 16.07.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten VW Touran TDI verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis zzgl. wertsteigender Aufwendungen abzgl. des Nutzungsersatzes. VW muss zudem Zinsen seit Kauf zahlen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG HL 4 O 225 18 VW Touran