Das Landgericht München II hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 15.11.2016, 12 O 1482/16 den Händler zur Rücknahme eines manipulierten Fahrzeuges verurteilt. Das Landgericht München II hat zudem festgestellt, dass eine illegale Abschalteinrichtung vorliegt, eine Nachbesserung sei unzumutbar und eine Fristsetzung nicht erforderlich. Darüber hinaus stell das Gericht fest, dass die Betriebserlaubnis für den PKW kraft Gesetzes gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO erloschen ist.

http://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/abschalteinrichtung-war-illegal-gericht-urteilt-schummel-vw-hat-keine-betriebserlaubnis_id_6250233.html

Hier finden Sie auch Informationen zum Urteil des LG München I.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-urt-23-o-23033-15-vw-abgas-affaere-ruecktritt-anfechtung-kaeufer/