Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zum Aktenzeichen 28 W 14/16, darauf verwiesen, dass die Klage auf Neulieferung eines manipulierten Fahrzeuges nicht offensichtlich ohne Erfolg sei, sondern dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-28w1416-vw-abgasskandal-klage-neulieferung-prozesskostenhilfe/

http://www.autoservicepraxis.de/vw-kundin-erhaelt-prozesskostenhilfe-1818323.html