Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zum Aktenzeichen 28 W 14/16, darauf verwiesen, dass die Klage auf Neulieferung eines manipulierten Fahrzeuges nicht offensichtlich ohne Erfolg sei, sondern dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen.
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