Das OLG SH verurteilt die VW AG zum Schadensersatz im Abgasskandal und stellt fest, dass VW alle Schäden zu ersetzen hat. Insbesondere sind auch die Kosten für den Ersatz der Einspritzdüsen und die Garagenkosten für das abgemeldete Fahrzeug zu erstatten!

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil zum Az. 12 U 139/19 vom 24.6.2020 im Abgasskandal unser bundesweit im Abgasskandal engagierten Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die VW AG besteht.

Das interessante an diesem Urteil ist, dass das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zudem feststellt:

„4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klagepartei alle Schäden zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der unzulässigen Abschalteinrichtung zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes entstanden sind und zukünftig entstehen werden.“

Des Weiteren spricht das Gericht dem Kläger die Kosten für Ersatz der Einspritzdüsen zu und der Kläger hat Anspruch auf Erstattung von Garagenkosten für das mittlerweile stillgelegte Fahrzeug.

Hier finden Sie das rechtskräftige Urteil:

OLG SH 12 U 139 19 Feststeller Einspritzdüsen und Garagenmiete