Das Kanzleifahrzeug unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte kann nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg zum Az. 335 O 151/18 vom 22.6.2020 erfolgreich an die Volkswagen AG zurückgegeben werden zum Preis von 24.682,04.
Im Jahr 2014 erwarb unsere Kanzlei einen VW Tiguan 2,0 L TDI zum Kaufpreis von EUR 34.590,-. Bis zur mündlichen Verhandlung wurde dieses Fahrzeug 85.932 KM bewegt. Unter anderem auch zu vielen VW-Abgasskandal Terminen.
Damit ist bei einer Gesamtlaufleistung von 300.000 KM ein Nutzungsersatzabzug in Höhe von EUR 9.908 geschuldet, den das Gericht in Abzug bringt.
Nach dem BGH Urteil im VW-Abgasskandal wäre die Volkswagen AG gut damit bedient die Niederlage einzugestehen.
Stattdessen erleben wir aktuell, dass die Volkswagen AG weiterhin auf Zeit spielt und das BGH Urteil nicht umsetzt. Allenfalls werden schlechte Einmalzahlungsvergleiche angeboten.
Unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte wird gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg einlegen, denn wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Volkswagen AG Zinsen nach § 849 BGB in Höhe von 4 % auf den Kaufpreis seit Abschluss des Kaufvertrages schuldet.
Der BGH wird diese Frage am 28.7.2020 beantworten.
Hier finden Sie das Urteil