Das LG Hamburg hat das Autohaus Günther in Hamburg zur Rücknahme eines mangelhaften Nissan Qashqai Euro 6 verurteilt. Mit Urteil vom 18.3.2022 zum Aktenzeichen 308 O 49/18 stellte das Gericht fest, dass die Klägerseite zum Rücktritt berechtigt war. Die Beklagte schuldet zudem teilweisen Ersatz der Kosten für die Winterreifen und die Anhängerkupplung.
Als Besonderheit in diesem kaufrechtlichen Verfahren ist anzusehen, dass das Fahrzeug keinem Rückruf durch das KBA unterlag. Es lagen aber Messungen vor, die nahe legten, dass das Fahrzeug im Fahrbetrieb erheblich mehr Emissionen ausstößt, als erlaubt. Die Beklagtenseite hat den Rücktrittsgrund zudem unstreitig gestellt und den Anspruch insofern dem Grunde nach anerkannt hat. Es musste daher kein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Die Klägerseite erhält für das Fahrzeug, das 2016 zu einem Kaufpreis von etwa EUR 25.000,- erworben wurde etwa EUR 21.000,- nebst Zinsen gegen Rückgabe des PKW.
Das Urteil ist rechtskräftig und das Fahrzeug zurückgegeben.
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