Abgasskandal: Schadensersatz auch nach erfolgter Rückgabe bei kreditfinanziertem Autokauf mit „verbrieftem Rückgaberecht“!

Unsere Mandantin nutzte ihr kreditfinanziertes Neufahrzeug VW Tiguan TDI von 2013 bis 2018 für lediglich EUR 2.747,49‬ !!!

Auch VW-Geschädigte, die das abgasmanipulierte Fahrzeug mit einer “ Ballonfinanzierung“ nebst „verbrieftem Rückgaberecht“ zu einem bei Kauf festgelegtem Rückkaufbetrag finanziert haben, erhalten im Abgasskandal Schadensersatz, wie das Landgericht Hamburg nunmehr geurteilt hat.

Die Klägerin hatte bei dem kreditfinanzierten  VW Tiguan TDI von ihrem „verbrieften Rückgaberecht“ Gebraucht gemacht und das Fahrzeug zu dem garantierten Rückkaufpreis im Jahr 2018 an den Händler zurückgegeben. Die VW AG argumentiert in diesen Fällen gern, dass den Geschädigten im Abgasskandal damit ja bereits kein Schaden entstanden sei.

Dies sieht das Landgericht Hamburg zum Az. 329 O 322/18 zu Recht ganz anders und stellt fest, dass die Klägerin trotz „verbrieftem Rückgaberechts“ und zwischenzeitlicher Rückgabe ihren Schadensersatzanspruch sehr wohl behält.

Die Klägerin muss sich den Nutzungsersatz abziehen lassen, erhält aber auch die Zinsen aus § 849 BGB seit Kauf!

Fazit: Auch Kreditnehmer, die von dem verbrieften Rückgaberecht bereits Gebrauch gemacht haben, behalten den Schadensersatzanspruch gegen die VW AG!

Die Klägerin, die für das Fahrzeug insgesamt EUR 51.692,15 aufgewandt hat, erhält so EUR 24.265,71 aus dem verbrieften Rückgaberecht und EUR 18.567,89 als Schadensersatz zurück. Die Klägerin erhält zudem zum Zeitpunkt des Urteils noch EUR 6.111,06 Zinsen aus § 849 BGB sowie Verzugszinsen erstattet.

Die Klägerin hat das kreditfinanzierte Fahrzeug damit von 2013 bis 2018 für EUR 2.747,49‬ genutzt!!!

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG Hamburg 329 O 322 18 Verbrieftes Rückgaberecht

Wietbrok Rechtsanwälte ist eine im Verbraucherrecht erfolgreich tätige Anwaltskanzlei, die insbesondere im Abgasskandal zahlreiche erfolgreiche Urteile gegen den VW Konzern erwirkt hat.