Abgasskandal: VW gibt sich geschlagen und nimmt die Berufung vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zurück ! Erstinstanzliches Urteil des Landgericht Lübeck gegen die VW AG aus § 826 BGB wird rechtskräftig!

Vor dem Landgericht Lübeck zum Az. 3 O 143/18  war die VW  AG  in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Rechtsstreit zur Rücknahme des abgasmanipulierten VW Tiguan verurteilt worden. VW musste einen VW-Tiguan gegen Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen aus § 849 BGB seit Kauf auf den Kaufpreis und dem Abzug von Nutzungsersatz zurückzunehmen.

Die VW AG hatte hiergegen Berufung zum Schleswig-Holsteinischen OLG eingelegt zum Az. 5 U 6/19. Die Klägerseite hatte Anschlussberufung eingelegt und Nichtberücksichtigung des Nutzungsersatzes geltend gemacht.

Diese Berufung hat die VW AG mit Schriftsatz vom 11.6.2019  zurückgenommen, so dass das Urteil des Landgerichts Lübeck rechtskräftig ist!

Im Ergebnis erhält die Klägerin nun etwa EUR 38.000,- gegen Rückgabe des Fahrzeugs, dass die Klägerin 2014 zum Preis von EUR 40.000,- erworben hat und mit dem die Klägerin bislang bis zur erstinstanzlichen Entscheidung 60.000 KM zurückgelegt hat.

Wir gehen davon aus, dass die Berufungsrücknahme auch deshalb erfolgte, weil VW eine Entscheidung zum Abzug des Nutzungsersatzes vermeiden wollte und raten allen VW-Geschädigten den Abzug von Nutzungsersatzes durch die Landgerichte nicht zu dulden, sondern dagegen in Berufung zu gehen.

Unsere Kanzlei verlangt in allen Berufungsverfahren grundsätzlich den Wegfall von Nutzungsersatz, da die VW AG anderenfalls unbillig bereichert wird.

Wir gehen zudem davon aus, dass die Klägerin die Zinsen aus § 849 BGB zu Recht erhalten hat. Diese Zinsen machen oftmals einen ganz erheblichen Beitrag aus und sorgen dafür, dass der Nutzungsersatz

Wietbrok Rechtsanwälte sind eine auf den Verbraucherschutz ausgerichtete Anwaltskanzlei im Hamburger Süden, die sich bundesweit im Diesel-Abgasskandal engagiert und mittlerweile mehr als 50 erfolgreiche Urteile im Abgasskandal erkämpfen konnte.

 

Hier finden Sie das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Lübeck

LG HL 3 O 143 18

Hier finden Sie die Rücknahme der Berufung durch VW

Rücknahme Berufung VW

Hier bescheinigt das Landgericht Lübeck die Rechtskraft:

RK Vermerk