Das Landgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 10. August 2018 zum Az. 3 O 3166/17 einen PKW-Händler zur Rücknahme des abgasmanipulierten Seat Altea XL gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung verurteilt.

Nach wie vor gilt, dass jedes verbraucherfreundliche Urteil im Abgasskandal zu begrüßen ist. Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LLM geht allerdings davon aus, dass die Beklagte in die Berufung gegen das Urteil gehen wird. Es wird Zeit für eine obergerichtliche Klärung.

Landgericht Oldenburg 3 O 3166 17