Das Landgericht Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16, hat einen Händler zur Nachlieferung eines mangelfreien Neuwagens aus der aktuellen Serienproduktion mit Euro-6-Norm verurteilt. Der Käufer kann das betroffene Fahrzeug demnach zurückgeben und erhält, ohne dass er eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss, einen Neuwagen.