Das Landgericht Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16, hat einen Händler zur Nachlieferung eines mangelfreien Neuwagens aus der aktuellen Serienproduktion mit Euro-6-Norm verurteilt. Der Käufer kann das betroffene Fahrzeug demnach zurückgeben und erhält, ohne dass er eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss, einen Neuwagen.

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-regensburg-pkw-kaeufer-kann-wegen-abgasskandals-nachlieferung-eines-neuen-fahrzeugs-verlangen

https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-sensationsurteil-geschaedigter-kann-lieferung-eines-neuen-fahrzeugs-verlangen

http://www.focus.de/auto/experten/winter/urteil-im-vw-skandal-ohne-zuzahlung-mit-diesem-trick-bekam-der-klaeger-einen-neuwagen_id_6450092.html