Erneuter Erfolg für unsere Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG.

Der Kläger hatte einen abgasmanipulierten Audi Q 5 von einem Werksangehörigen der Audi AG im Jahr 2010 erworben.

Das Landgericht Stade urteilte nun, dass der Kläger den gebrauchten Audi Q5 gegen Rückzahlung des Kaufpreises, unter Abzug des Nutzungsersatzes an die Volkswagen AG zurückgeben darf. Die Volkswagen AG schuldet diese Rücknahme aus dem Gesichtspunkt des deliktischen Schadensersatzes aus § 826 BGB.

Zudem  muss die VW AG Zinsen zahlen, seit dem Kauf des Autos im Jahr 2010. Das sind allein etwa EUR 7.000,-.

Rechtsanwalt und Mediator Frederik Wietbrok, LL.M. meint dazu:

Ein erfreuliches Urteil. Aus unserer Sicht setzen die Landgerichte die Gesamtlaufleistung leider immer sehr gering an mit 250.000 km an und verkennen dabei augenscheinlich die Qualität der verbauten Technik. Unsere Kanzlei geht bei diesen Fahrzeugen mit dem OLG Köln von einer Gesamtlaufleistung von 500.000 km aus. In diesem Verfahren hätte dies bedeutet, dass dem Kläger nur der hälftige Nutzungsersatz abgezogen würde.

Warum die Gericht hier nachwievor mit der geringen Laufleistung hantieren und damit die VW AG bevorteilen, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Unsere Kanzlei ist entschlossen, zum Wohle unserer Mandanten durchzusetzen, dass eine Gesamtlaufleistung in Höhe von 500.000 km zu Grunde gelegt wird.

Rechtsanwalt und Mediator Frederik Wietbrok, LL.M. ist sich sicher, dass nur eine solch hohe Gesamtlaufleistung dem Abgasskandal gerecht wird.

In den letzten 3 Gerichtsterminen, die Herr Rechtsanwalt und Mediator Frederik Wietbrok, LL.M. betreute gingen die Landgerichte mal von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 KM (LG Stade), oder von 300.000 KM (LG Lüneburg) oder von 350.000 KM (LG Itzehoe) aus.

Das ist eine gerichtliche Willkür, die nur schwer hinzunehmen ist.

Hier finden Sie das Urteil:

LG Stade 3 O 48 18