LG Aurich verurteilt zum Az. 2 O 464/18 die VW AG zum Schadensersatz aus § 826 BGB nebst Zinsen seit Kauf bei einem VW Passat!

Das LG Aurich hat im Abgasskandal in einem von unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte am 21.2.2019 zum Az. 2 O 464/18 entschieden, dass die Volkswagen AG im Abgasskandal zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der Kläger muss sich zwar den Nutzungsersatz auf Basis einer Laufleistung von 300.000 KM anrechnen lassen, erhält aber auch Zinsen seit dem Kauf. Das Gericht stellt zudem den Annahmeverzug fest und verurteilt die Volkswagen zur Übernahme der vorgerichtlichen RA-Kosten.

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. meint dazu,

Es ist ärgerlich, dass der Nutzungsersatz abgezogen wird. Wir halten eine Gesamtlaufleistung von nur 300.000 KM für falsch. Es wird auch nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass der Wert der Fahrzeuge durch die Manipulation erheblich geringer ist. Positiv ist allerdings, dass der Kläger Zinsen seit dem Kauf auf dem Kaufpreis erhält und somit ein Teil des abzuziehenden Nutzungsersatzes wieder wett machen kann.

Wir gehen davon aus, dass VW gegen das Urteil Berufung zum OLG einlegen wird.

Wir werden auch der Klagepartei zur Berufung raten, da es mittlerweile immer mehr Urteile gibt, in denen eben gerade gar kein Nutzungsersatz abgezogen wird. Dies ist auch das einzig richtige Ergebnis zu dem unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte kommt. Wir gehen davon aus, dass das OLG dies ebenfalls so sehen wird.

Hier finden Sie das Urteil

LG Aurich 2 O 464 18 VW Passat