Das Landgericht Darmstadt verurteilt zum Az. 3 O 332/18 in einem Verfahren von Wietbrok Rechtsanwälte die VW AG zur Rücknahme eines Gebrauchtwagen Audi A 4 TDI !

Die VW AG schuldet zudem Zinsen seit Kauf! Der Kläger muss sich den Nutzungsersatz abziehen lassen.

Generell halten wir bei Wietbrok Rechtsanwälte einen Abzug von Nutzungsersatz für falsch im Abgasskandal. Die VW AG wird hier noch belohnt, obwohl der Kunde, nie das mangelfreie Produkt erhalten hat, für das er viel Geld gezahlt hat.

Wir halten es zudem für falsch, dass eine Verzinsung erst ab Verzug erfolgt. Die VW AG hat unstreitig mit dem erhaltenen Kaufpreis gewirtschaftet und Zinsen erzielt. Es kann nicht sein, dass die VW AG diese Zinsen nun behalten darf.

 

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG Darmstadt 3 O 332 18 Gebrauchtwagen Audi A 4