LG Hamburg verurteilt zum Az. 328 O 123/17 die VW AG zum Schadensersatz aus § 826 BGB bei einem VW Golf Plus TDI!

Das LG Hamburg hat im Abgasskandal in einem von unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte am 13.6.2019 zum Az. 328 O 123/17 entschieden, dass die Volkswagen AG im Abgasskandal zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der Kläger muss sich zudem den Nutzungsersatz auf Basis einer Laufleistung von 300.000 KM anrechnen lassen.  Gegenüber dem Händler wurde die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass keine Fristsetzung erfolgte. Dies halten wir für falsch, da im Abgasskandal ein Rücktritt auch ohne Fristsetzung möglich sein muss.

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. meint dazu,

Es ist ärgerlich, dass der Nutzungsersatz abgezogen wird. Wir halten auch eine Gesamtlaufleistung von 300.000 KM für falsch. Es wird auch nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass der Wert der Fahrzeuge durch die Manipulation erheblich geringer ist.

Wir gehen davon aus, dass die VW-Seite gegen das Urteil Berufung zum OLG einlegen wird.

Wir werden auch der Klagepartei zur Berufung raten, da es mittlerweile immer mehr Urteile gibt, in denen eben gerade gar kein Nutzungsersatz abgezogen wird. Dies ist auch das einzig richtige Ergebnis zu dem unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte kommt. Wir gehen davon aus, dass das OLG dies ebenfalls so sehen wird.

Hier finden Sie das Urteil

LG HH 328 O 123 17 VW Golf Plus