Das Landgericht Osnabrück hat mit seinem Urteil, Az. 4 O 667/17 vom 15.3.2018, die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal fortgesetzt und entschieden, dass der Rücktritt im VW-Abgasskandal auch nach Durchführung des Software-Updates möglich ist.
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