Das Landgericht Osnabrück hat mit seinem Urteil, Az. 4 O 667/17 vom 15.3.2018, die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal fortgesetzt und entschieden, dass der Rücktritt im VW-Abgasskandal auch nach Durchführung des Software-Updates möglich ist.

Das Urteil können Sie hier abrufen:

LG OS 4 O 667 17