Bislang galt, dass Daimler mit seinen Mercedes-Benz Fahrzeugen möglicherweise zwar abgasmanipuliert hat, aber jedenfalls die Gerichte in aller Regel nicht zu einer Haftung aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kamen.
Das scheint sich nun zu ändern! Insbesondere nach den Entscheidungen zur Kühlmittel Solltemperatur Regelung scheinen die Gerichte nun nicht mehr einfach von einem Vortrag ins Blaue hinein auszugehen. Das OLG Celle holt hier zum Az 7 U 121/21 zwei Tage nach unserer Berufungsbegründung beim KBA eine Anfrage ein.
Es wird enger für die Abgasmanipulationen bei Daimler!
Hier finden Sie die Anfrage des OLG an das KBA