Das OLG Rostock hat zum Aktenzeichen 1 U 373/20  mit Urteil vom 14.10.2021 im Abgasskandal für die Käufer entschieden und die VW AG zum Schadensersatz verurteilt.

Der Käufer des abgasmanipulierten VW Golf Plus Trendline 1,6 L TDI erhält gegen Rückgabe des Fahrzeuges einen Schadensersatzspruch in Höhe von EUR 12.266,01 auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 KM.

Der Kläger hatte das Fahrzeug 2011 als Neuwagen für EUR 24.139,99 gekauft und damit etwa 150.000 KM zurück gelegt.

Damit erhält der Kläger für sein 10 Jahre altes Fahrzeug etwa 50 % Prozent des damaligen Kaufpreises als Schadensersatz gegen Rückgabe des PKW.

Das Landgericht Schwerin hatte die Klage noch ungerechtfertigt abgewiesen. Am OLG Rostock hat der Kläger nun den Anspruch zugesprochen bekommen, den der BGH im Abgasskandal für gerechtfertigt hält.

Hier finden Sie das Urteil

OLG Rostock 1 U 373 20