Schadensersatzanspruch nach dem OLG SH auch nach dem Weitverkauf des abgasmanipulierten VW Tiguan!

Auch nach dem Verkauf eines abgasmanipulierten VW Tiguan bestehen die Schadensersatzansprüche im Rahmen des Abgasskandals fort. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht  in einem Verfahren im Abgasskandal unser bundesweit im Abgasskandal engagierten Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte entschieden, dass der Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch nach dem Verkauf des Fahrzeuges gegen die VW AG fortbesteht. Der Kläger muss sich den Erlös aus dem Weiterverkauf sowie den Nutzungsersatz abziehen lassen. Der Kaufpreis ist zudem seit Kaufpreiszahlung mit 4 % aus § 849 BGB zu verzinsen.

Es ergibt sich damit folgende Rechnung:

Kaufpreis 35.984,76 EUR

– Weiterverkauf 13.500 EUR

-Nutzungsersatz 9.068,16 EUR

= Schadensersatzanspruch in Höhe von 13.416,60

Im Ergebnis erhält unser Mandant somit einen Betrag in Höhe von  EUR 32.802,71‬ ( Erlös aus dem Weiterverkauf+SE-Anspruch+Zinsen) für ein Fahrzeug, dass er im Jahr 2014 für EUR 35.984,76 erworben hat und im Jahr 2019 verkauft hat.

Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 11.3.2020 zum Az. 9 U 133/19 besteht der Schadensersatzanspruch in Höhe des Kaufpreises in Höhe von EUR 35.984,76 abzüglich des Erlös aus dem Weiterverkauf in Höhe von EUR 13.500,- sowie dem Abzug für die gefahrenen Kilometer, also dem Nutzungsersatz in Höhe von 9.068,16.

Der Zinanspruch aus Deliktszinsen und Verzugszinsen macht zum 12.3.2020 etwa EUR 5.886,11 aus.

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. meint dazu:

Ein sehr verbraucherfreundliches Urteil, das zeigt, dass die Abgasskandalopfer nicht auf Gedeih und Verderb an das abgassmanipulierte Fahrzeug gebunden sind, sondern diese Fahrzeuge auch verkaufen können, ohne dass dadurch Nachteile entstehen. Nach unserer Ansicht ist es nur gerecht, wenn der Erlös aus dem Weiterverkauf vom Schadensersatzanspruch abgezogen wird. Den Abzug des Nutzungsersatzes sehen wir sehr kritisch und gehen davon aus, dass dies europarechtswidrig ist. Wir werden dem Kläger daher auf jeden Fall die Revision zum BGH empfehlen. Sehr erfreulich ist zudem, dass das Schlewig-Holsteinische Oberlandesgericht dem Kläger die Verzinsung aus § 849 BGB auf den vollen Kaufpreis zu spricht. Der Zinsanspruch aus Deliktszinsen und Verzugszinsen macht zum 12.3.2020 etwa EUR 5.886,11 aus.

 

Die Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte engagiert sich seit Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahr 2015 bundesweit erfolgreich im Abgasskandal.

Unsere Erfolgsurteile finden Sie auf https://meine-rechte-im-abgasskandal-vw-schaden.de/

Bundesweite Bekanntheit erlangte die Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte insbesondere mit dem bahnbrechenden Nachlieferungsurteil am LG Hamburg vom 7.3.2018 zum Az. 329 O 105/17 mit der die erfolgreiche Nachlieferung eines VW Tiguan II für den abgasmanipulierten VW Tiguan I verlangt wurde. Darüberhinaus konnten wir auch Urteile ohne Nutzungsersatzabzug sowie rechtskräftige Urteile erreichen, durch die unsere Mandanten eine höhere Entschädigung als den seinerzeitigen Kaufpreis erhielten.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

OLG SH 9 U 133 19 Weiterkauf