Wie erfolgreich und schnell Opfer des Abgasskandals zu ihrem Recht und ihrem Geld kommen zeigt der Fall unserer Mandantin am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, die fast den vollen Kaufpreis zurückerhält:
Unsere Mandantin erwarb im Jahr 2014 einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan 2,0 L TDI Neuwagen zum Preis von 40.677,01 Euro.
Sie wandte sich im März 2018 an uns, die Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte, um seine Rechte im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG erfolgreich durchzusetzen.
Wir klagten vor dem Landgericht Lübeck auf deliktischen Schadenersatz im VW Abgasskandal und bekamen Recht:
Die VW AG wurde verurteilt, an unsere Mandantin 30.703,66 Euro zu zahlen. Außerdem erhält die Klägerin Zinsen in Höhe von 4 % seit dem Fahrzeugkauf.
Die VW AG legte dagegen Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zum Az. 5 U 6/19 ein, nahm diese jedoch im Juni 2019 zurück und zahlte 38.786,97 Euro an unsere Mandantin.
Unsere Mandantin hat im Abgasskandal innerhalb von 15 Monaten Recht bekommen und einen Großteil des im Jahr 2014 gezahlten Kaufpreises zurückerhalten für ein Fahrzeug mit dem sie 5 Jahre lang mehr als 60.000 KM gefahren ist.
Auch dieser Fall zeigt anschaulich, wie schnell und effektiv Einzelklagen im Abgasskandal sind.
Die Eckdaten im Überblick:
Kauf des Fahrzeugs 2014: 40.677,01 Euro
Ergebnis Klage 2019: 38.786,97 Euro
Fazit: Mit Wietbrok Rechtsanwälte setzen Sie schnell und unkompliziert Ihren Schadensersatzanspruch im Abgasskandal bei nahezu vollem Kaufpreis durch. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!