Das Landgericht Hamburg hat im Abgasskandal unserem Mandanten und Kläger in seinem verbraucherfreundliche Urteil 329 O 105 /17 die Nachlieferung eines mangelfreien Tiguan II zugesprochen. Dies obwohl der Kläger das Update bereits durchgeführt hatte, es drohte also keine Stilllegung des PKW mehr und obwohl es beim VW Tiguan einen Modellwechsel vom VW Tiguan I auf den VW Tiguan II gab. Ein bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal.