Das  LG Augsburg hat mit Urteil vom 14.11.2018 zum  AZ. 021 O 4310/16 bekanntlich geurteilt, dass ein Abzug von Nutzungsersatz im Abgasskandal nicht zu erfolgen hat.

Hier finden Sie wohl das Urteil.

Es handelt sich dabei nicht um eine offizielle Quelle wie Juris.de. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass dies das richtige Urteil ist. Eine Haftung für diesen Link übernehmen wir nicht.