Sollte VW etwa Angst haben vor der Entscheidung des BGH im Mai 2020?
Nach langem Hin und Her ist es nun doch zu einer Einigung bei der Musterfeststellungsklage in Braunschweig gekommen. VW wird eine Entschädigungssumme von etwa 830 Millionen € zur Verfügung stellen. Hieraus sollen sich Schadensersatzansprüche zwischen 1.350,– € und 6.257,– € errechnen.
Aber: Nicht alle angemeldeten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage werden entschädigt werden. VW geht davon aus, dass lediglich rund 260.000 Teilnehmer der insgesamt 460.000 Teilnehmer anspruchsberechtigt sind. Die restlichen 200.000 Teilnehmer werden eine ablehnende Mitteilung von VW erhalten und sollen leer ausgehen.
Wie geht es weiter? Bis Ende März wird VW eine online-Plattform zur Verfügung stellen, über die Ansprüche angemeldet und abgerechnet werden sollen. Jeder Teilnehmer, der anspruchsberechtigt ist, kann selbst entscheiden, ob er dem Vergleichsvorschlag folgen will, oder er seine Ansprüche im Wege einer eigenständigen Klage verfolgen will.
Unser Rat:
- Sie erhalten ein Angebot von VW und wissen nicht ob dieses angemessen ist. VW hat sich bereit erklärt, dass sich jeder Empfänger eines Angebots anwaltlich beraten lassen kann. VW übernimmt die Gebühren bis zu einer Höhe von 190 €. Liegt Ihnen ein Angebot von VW vor, wenden Sie sich an uns und wir beraten Sie, ob Sie das Angebot annehmen sollten oder nicht. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung können wir abschätzen, ob VW wir Ihnen ein faires Angebot vorgelegt hat oder nicht.
- Sie erhalten eine ablehnende Mitteilung von VW und sollen keinen Schadensersatz erhalten. In diesem Fall wenden Sie sich auch an uns. Wir prüfen, ob und inwieweit die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal erfolgsversprechend ist. Eine Einzelklage muss allerdings bis Oktober 2020 eingereicht werden. Aufgrund des Kostenrisikos ist es sicherlich hilfreich, wenn sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, die Ihr Kostenrisiko abnimmt.
Warum akzeptiert VW den Vergleichsabschluss nach langem Hin und Her jetzt doch noch?
Am 5. Mai 2020 wird der Bundesgerichtshof in Sachen Abgasskandal entscheiden. Diese Entscheidung wird grundlegend klären, ob und inwieweit Schadensersatzansprüche gegen VW bestehen. Wir glauben, dass VW Angst vor dieser Entscheidung hat und deshalb möglichst viele Verfahren vor der Entscheidung des BGH abschließen möchte.
Wie der BGH entscheiden wird, weiss aktuell natürlich keiner. Wir gehen aufgrund der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung aber von einer positiven Entscheidung aus und vermuten, dass Entschädigungsbeträge höher ausfallen als die bei VW im Rahmen eines Vergleiches erzielbaren.
Fazit: Wenn Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, unterstützen wir Sie gern. Egal ob Sie ein Angebot erhalten oder ob VW Ihnen eine ablehnende Mitteilung gesendet hat.
Sollten Sie sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, wenden Sie sich auch gern an uns. Wir prüfen, ob die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch jetzt noch realistisch ist oder nicht.