Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des LG Hamburg im Abgasskandal setzt sich weiter fort.

Der Kläger hatte einen Gebrauchtwagen aus dem VW Konzern bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft und kann nun gegen Rückgabe des mangelhaften PKW den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsersatzes verlangen.

LG Hamburg 09032018