Das Landgericht Hamburg verurteilt zum Az. 319 O 6/19 die Volkswagen AG zum Schadensersatz gegenüber dem Erben eines abgasmanipulierten Audi A 4 TDI.

Der Schadensersatzanspruch im Abgasskandal ist vererbbar!

Das Landgericht Hamburg hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 319 O 6/19 vom 15.08.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten Audi A 4 TDI verurteilt, der vom Vater des Klägers erworben wurde.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes. VW muss zudem Zinsen seit Verzug zahlen.

Die Besonderheit des Falls ist, dass der Kläger die Ansprüche als Erbe geltend macht. Der Vater des Klägers hatte das Fahrzeug im Jahr 2009 zu einem Kaufpreis von EUR 37.050,- erworben und war zwischenzeitlich verstorben.

Nach dem Tod des Vaters des Klägers waren die Mutter des Klägers und der Kläger Erben des Vaters geworden. Die Mutter hatte ihre Ansprüche auf den Sohn übertragen, der nun die VW AG wegen der Abgasmanipulation mit Erfolg verklagt hat.

Fazit: Der Schadensersatzanspruch im Abgasskandal ist vererbbar! Nicht nur Erstkäufer, Gebrauchtwagenkäufer oder Leasingnehmer können einen Schadensersatzanspruch gegen die VW AG haben, sondern eben auch die Erben, die in der Erbmasse ein abgasmanipuliertes Fahrzeug erhalten haben.

Beachten Sie, dass Ende 2019 die Verjährung droht!

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG HH 319 O 6 19 Erbe

Wietbrok Rechtsanwälte ist eine im Verbraucherrecht erfolgreich tätige Anwaltskanzlei, die insbesondere im Abgasskandal zahlreiche erfolgreiche Urteile gegen den VW Konzern erwirkt hat.

2019-08-21T18:01:03+02:00Mittwoch, 21. August 2019|
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