Das Landgericht Itzehoe verurteilt die VW AG zum Az. 10 O 231/18 zur Rücknahme eines VW Tiguan 2.0 L TDI unter Abzug von Nutzungsersatz und Zahlung von Zinsen seit Kauf 2012!

Der Kläger kaufte sich im Jahr 2012 einen VW Tiguan 2.0 L TDI. Er kann dieses Fahrzeug nun  abzüglich der Nutzungsentschädigung  an die VW AG zurückgeben und erhält 4 % Zinsen pro Jahr seit 2012 auf den Kaufpreis!

Das Gericht hat Nutzungsersatz auf Basis von 250.000 KM abgezogen und zudem Zinsen seit Kauf gewährt.

Generell halten wir einen Abzug von Nutzungsersatz für falsch im Abgasskandal. Die VW AG wird hier noch belohnt, obwohl der Kunde, nie das mangelfreie Produkt erhalten hat, für das er viel Geld gezahlt hat.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG IZ 10 O 231 18 VW Tiguan