Das Landgericht Itzehoe hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 7 O 420/18 vom 18.06.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten VW Touran 2,0 TDI verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes auf 250.000 KM. VW muss zudem Zinsen seit Kaufpreiszahlung aus § 849 BGB und aus Verzug zahlen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG IZ 7 O 420 18 VW Touran