Das Landgericht Köln hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 7 O 343/18 vom 24.07.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten Audi A4 TDI verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes. VW muss zudem Zinsen, insbesonder auch die 849er Zinsen seit Kauf, zahlen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG Köln 7 O 343 18 Audi A 4