Erneuter Erfolg für unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte im Abgasskandal:

Das Landgericht Lübeck verurteilt die VW AG zum Az. 3 O 253/18 zur Rücknahme eines Skoda Yeti TDI unter Abzug von Nutzungsersatz und Zahlung von Zinsen seit Verzug.

Der Kläger kaufte sich im Jahr 2014 einen Skoda Yeti TDI zum Preis von EUR 25.949,01. Er kann dieses Fahrzeug nun  abzüglich der Nutzungsentschädigung  an die VW AG zurückgeben.

Das Gericht hat Nutzungsersatz auf Basis von 250.000 KM abgezogen und zudem Zinsen seit Verzug gewährt.

Da der Kläger bereits mehr als 168.000 KM mit dem Fahrzeug gefahren war, erhält er nun lediglich etwa EUR 8.500,-.

An diesem Beispiel wird sehr deutlich, warum im Abgasskandal richtigerweise kein Nutzungsersatz abzuziehen ist. Anderenfalls wird lediglich die VW AG stark entlastet.

Generell halten wir einen Abzug von Nutzungsersatz für falsch im Abgasskandal. Die VW AG wird hier noch belohnt, obwohl der Kunde, nie das mangelfreie Produkt erhalten hat, für das er viel Geld gezahlt hat.

Wir halten es zudem für falsch, dass eine Verzinsung erst ab Verzug erfolgt. Die VW AG hat unstreitig mit dem erhaltenen Kaufpreis gewirtschaftet und Zinsen erzielt. Es kann nicht sein, dass die VW AG diese Zinsen nun behalten darf.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil

LG HL 3 O 253 18