Das Landgericht Lüneburg verurteilt zum Az. 3 O 245/18 in einem Verfahren von Wietbrok Rechtsanwälte die VW AG zur Rücknahme eines Gebrauchtwagen Skoda Superb 2,0 L TDI gegen Zahlung von EUR 242 !

Der klägerische Gebrauchtwagen hatte zur Urteilsfindung bereits 278.791 KM gelaufen. Das Gericht hat Nutzungsersatz auf Basis der angenommenen Gesamtlaufleistung in Höhe von 300.000 KM angenommen.

Der Kläger erhält somit EUR 242 gegen Rückgabe seines Fahrzeugs!

Dieses Urteil zeigt, ganz deutlich warum ein Nutzungsersatzabzug im Abgasskandal nicht geschuldet sein kann und bevorteilt die vorsätzlich sittenwidrig schädigende VW AG unbillig.

Aus unserer Sicht eine sehr fragwürdige Entscheidung, die allerdings verdeutlicht, was mit viel gefahrenen Fahrzeugen im Abgasskandal von Seiten der Gerichte droht.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG LG 3 O 245 18 Skoda Superb