Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 27.9.2018 zum Az. 334 O 71/17 erneut bestätigt, dass der betroffene Kunde im VW-Abgasskandal zum Rücktritt berechtigt ist.

Der Kunde kann sein Auto zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsersatzes.

Nach wie vor gilt, dass jedes Urteil pro VW-Kunde ein wichtiges Urteil.

Wir gehen davon aus, dass die Beklagte Berufung einlegen wird.

Landgericht Hamburg 334 O 71 17