Landgericht Hamburg stärkt die Rechte der Leasingnehmer im Abgasskandal!

Auch Leasingnehmer erhalten Schadensersatz im Abgasskandal, selbst dann, wenn der Leasingvertrag bereits beendet und das Fahrzeug zurückgegeben wurde, so ergibt es sich aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg zum Az. 316 O 25/19 vom 15.8.2019.

Die im Abgasskandal erfolgreich tätige Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte war selbst betroffen. 2014 wurde ein abgasmanipulierter Tiguan für 3 Jahre geleast. Der Vertrag endete 2017. Während der Vertragsdauer wurden rund EUR 17.000,- Leasingraten an die VW Leasing gezahlt. Unter Anrechnung von Nutzungsersatz wurde nun ein Schadensersatzanspruch gegen die VW AG in Höhe von rund EUR 9.000,- zugesprochen.

Die Leasingraten wurden somit mehr als halbiert!

Bei nur wenig gefahrenen Kilometern kann sich der Schadensersatzanspruch sogar noch massiv erhöhen.

Fazit: Auch Leasingnehmer können ihren Schadensersatzanspruch im Abgasskandal erfolgreich geltend machen und so einen Großteil der gezahlten Leasingraten zurückerhalten. Dies auch, wenn wie hier der Leasingvertrag bereits abgelaufen und das Fahrzeug wieder zurückgegeben worden ist.

Hier finden Sie das Urteil:

LG HH 316 O 25 19 Wietbrok Leasing

Wietbrok Rechtsanwälte ist eine im Verbraucherrecht erfolgreich tätige Anwaltskanzlei, die insbesondere im Abgasskandal zahlreiche erfolgreiche Urteile gegen den VW Konzern erwirkt hat.