Das Landgericht Lüneburg hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 5 O 156/18 vom 13.11.2018 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten VW Sharan 2.0 L TDI verurteilt. Die Klägerin erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes. VW muss zudem Zinsen seit 2012 zahlen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt.

Hier finden Sie das Urteil:

LG LG 5 O 156 18