Das Landgericht Osnabrück hat am 30.1.2019 zum Az. 11 0 O 2058/18 erneut entschieden, dass die Volkswagen AG im Abgasskandal zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der Kläger muss sich zwar den Nutzungsersatz auf Basis einer Laufleistung von 250.000 KM anrechnen lassen, erhält aber auch Zinsen seit dem Kauf. Das Gericht stellt zudem den Annahmeverzug fest und verurteilt die Volkswagen zur Übernahme der vorgerichtlichen RA-Kosten.

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. meint dazu,

Es ist ärgerlich, dass der Nutzungsersatz abgezogen wird. Wir halten eine Gesamtlaufleistung von 250.000 KM für falsch. Es wird auch nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass der Wert der Fahrzeuge durch die Manipulation erheblich geringer ist. Positiv ist allerdings, dass der Kläger Zinsen seit dem Kauf auf dem Kaufpreis erhält und somit ein Teil des abzuziehenden Nutzungsersatzes wieder wett machen kann.

Wir gehen davon aus, dass VW gegen das Urteil Berufung zum OLG einlegen wird.

Hier finden Sie das Urteil

LG OS 11 O 2058 18