Das Landgericht Saarbrücken hat die Volkswagen AG in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess zum deliktischen Schadensersatz aus § 826 BGB verurteilt.

Der Kläger kann sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben und erhält dafür den Kaufpreis, abzgl. des Nutzungsersatzes.

LG Saarbrücken 12 O 59 18