Das Landgericht Chemnitz hat zum Az. 4 O 649/18 mit Urteil vom 6. März 2019 in einem Verfahren im Abgasskandal, erfolgreich geführt von unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte den Händler und die Volkswagen AG als Gesamtschuldner zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt. Der Kläger muss sich allerdings Nutzungsersatz auf Basis von 250.000 KM abziehen lassen.

Die Beklagten müssen zudem Zinsen seit Kauf bezahlen.

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. meint zu diesem Urteil:

Ein erneuter Erfolg für den Verbraucherschutz. Bundesweit setzt sich immer mehr durch, dass die VW AG und die Händler verurteilt werden. Wir sehen nach wie vor große Erfolgschancen für alle Kläger und können nur hoffen, dass auch 2019 noch viele Geschädigten Klage gegen die VW AG oder die Händler einreichen. Nur so bekommen die geschädigten Kunden Schadensersatz!

 

Hier können Sie das Urteil abrufen:

LG Chemnitz 4 O 649 18