LG Itzehoe verurteilt die VW AG zum Az. 6 O 312/18 zur Rücknahme eines Audi A4 unter Abzug von Nutzungsersatz und Zahlung von Zinsen.

Der Kläger hatte sich im Jahr 2015 einen Audi A 4 gekauft.

Das Landgericht Itzehoe verurteilte die VW AG aus Delikt, ging aber lediglich von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 KM aus.

Das OLG Köln hat bereits festgestellt, dass eine Gesamtlaufleistung von 250.000 KM fehlerhaft ist und viel eher von 500.000 KM auszugehen ist.

Hier finden Sie das Urteil:

LG IZ 6 O 312 18