LG Lüneburg verurteilt zum Az. 6 O 118/18 die VW AG zum Schadensersatz aus § 826 BGB und die Volkswagen Automobile Hamburg GmbH zur Rückabwicklung des Kaufvertrags nach Rücktritt  bei einem VW Passat!

Das LG Lüneburg hat im Abgasskandal in einem von unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte am 18.2.2019 zum Az. 6 O 118/18 entschieden, dass die Volkswagen AG im Abgasskandal zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der Kläger muss sich zudem den Nutzungsersatz auf Basis einer Laufleistung von 300.000 KM anrechnen lassen. Darüberhinaus wurde auch der Händler zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt.

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. meint dazu,

Es ist ärgerlich, dass der Nutzungsersatz abgezogen wird. Wir halten auch eine Gesamtlaufleistung von 300.000 KM für falsch. Es wird auch nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass der Wert der Fahrzeuge durch die Manipulation erheblich geringer ist.

Wir gehen davon aus, dass die VW-Seite gegen das Urteil Berufung zum OLG einlegen wird.

Wir werden auch der Klagepartei zur Berufung raten, da es mittlerweile immer mehr Urteile gibt, in denen eben gerade gar kein Nutzungsersatz abgezogen wird. Dies ist auch das einzig richtige Ergebnis zu dem unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte kommt. Wir gehen davon aus, dass das OLG dies ebenfalls so sehen wird.

Hier finden Sie das Urteil

 

LG LG 6 O 118 18