LG Osnabrück verurteilt die VW AG zum Az. 9 O 981/18 zur Rücknahme eines VW Touran CrossTouran unter Abzug von Nutzungsersatz und Zahlung von Zinsen seit Verzug.

Erneuter Erfolg für unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte im Abgasskandal:

Das Landgericht Osnabrück verurteilt die VW AG zum Az. 9 O 981/18 zur Rücknahme eines VW Touran CrossTouran unter Abzug von Nutzungsersatz und Zahlung von Zinsen seit Verzug.

Der Kläger kaufte sich im Jahr 2013 einen VW Cross Touran zum Preis von EUR 32.086,00,-. Er kann dieses Fahrzeug nun zum Preis von EUR 30.150,98 an die VW AG zurückgeben.

Das Gericht hat Nutzungsersatz auf Basis von 250.000 KM abgezogen und zudem Zinsen seit Verzug gewährt.

Generell halten wir einen Abzug von Nutzungsersatz für falsch im Abgasskandal. Die VW AG wird hier noch belohnt, obwohl der Kunde, nie das mangelfreie Produkt erhalten hat, für das er viel Geld gezahlt hat.

Wir halten es zudem für falsch, dass eine Verzinsung erst ab Verzug erfolgt. Die VW AG hat unstreitig mit dem erhaltenen Kaufpreis gewirtschaftet und Zinsen erzielt. Es kann nicht sein, dass die VW AG diese Zinsen nun behalten darf.

Hier finden Sie das nicht rechtskräfige Urteil:

LG OS 9 O 981 18