LG Stendal verurteilt zum Az. 21 O 232/18 in einem Verfahren von Wietbrok Rechtsanwälte die VW AG zur Rücknahme eines VW Passat TDI !

Der Kläger kaufte sich im Jahr 2014 einen gebrauchten VW Passat Variant für EUR 28.950,- und kann dieses Fahrzeug nun für EUR 17.950,88 an die VW AG zurückgeben.

Das Gericht hat Nutzungsersatz auf Basis von 250.000 KM abgezogen.

Die VW AG schuldet zudem Zinsen seit Verzug.

Generell halten wir bei Wietbrok Rechtsanwälte einen Abzug von Nutzungsersatz für falsch im Abgasskandal. Die VW AG wird hier noch belohnt, obwohl der Kunde, nie das mangelfreie Produkt erhalten hat, für das er viel Geld gezahlt hat.

Wir halten es zudem für falsch, dass eine Verzinsung erst ab Verzug erfolgt. Die VW AG hat unstreitig mit dem erhaltenen Kaufpreis gewirtschaftet und Zinsen erzielt. Es kann nicht sein, dass die VW AG diese Zinsen nun behalten darf.

 

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG Stendal 21 O 232 18 VW Passat Variant