Unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte ist seit Beginn des Abgasskandals im Jahr 2015 erfolgreich im Abgasskandal engagiert. Viele unserer Mandanten konnten die abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeuge bereits an die VW AG zurückgeben und haben teilweise sogar mehr als den vollen Kaufpreis erhalten.

Nun erhalten viele VW-Geschädigte aktuell Post aus Wolfsburg von der Volkswagen AG, mit der mitgeteilt wird, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG (Volkswagen) sich darüber verständigt haben, die Musterfeststellungsklage im Rahmen eines Vergleichs zu beenden.

Musterfeststellungsklage Angebot

VW Musterfeststellungsklage Angebot annehmen oder nicht?

Auf Basis dieses Vergleichs bietet Volkswagen den wirksam zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Geschädigten des Abgasskandals eine einmalige Zahlung zwischen EUR 1.350,- und 6.257,-.

Die Kriterien für diese Einmalzahlung lauten:

Sie haben

1. …ein von der Dieselthematik betroffenes Fahrzeug der Marken Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda mit EA189 Motor erworben,

2. …sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet und nicht wieder abgemeldet

3. …beim Erwerb des Fahrzeugs Ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt,

4. …Ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft

5. …Ihre Ansprüche gegen Volkswagen nicht an Dritte abgetreten, und

6. …noch kein rechtskräftiges Urteil erstritten oder einen anderweitigen Vergleich über den behaupteten Anspruch abgeschlossen.

VW bietet bei mehreren Anmeldungen nur dem letztmaligen Erwerber vor dem 1. Januar 2016 einen Vergleich an.

 

Soweit Sie dann das Angebot auf http://www.mein-vw-vergleich.de abrufen stellt sich für Sie die Frage, ob Sie dieses Angebot annehmen sollen, oder ob Sie stattdessen eine Einzelklage gegen die VW AG anstreben sollen.

Wir bei Wietbrok Rechtsanwälte haben die Erfahrung gemacht, dass viele unserer Mandanten über die Einzelklage höhere Entschädigungszahlungen gegen Rückgabe der abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeuge erhalten haben, als die nun von VW angebotenen Zahlungen.

Wir können daher nur VW-Geschädigten mit Fahrzeugen mit wirklich hoher Laufleistung zur Annahme des Vergleiches raten.

Für alle anderen VW-Geschädigten, die ein Höchstmaß an Entschädigung erhalten wollen, raten wir dagegen zur Einzelklage.

Die Kläger der Musterfeststellungsklage, also der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werden die Musterfeststellungsklage nunmehr nach dem Vergleich zeitnah zurücknehmen.

Alle, die den angebotenen Vergleich mit VW und die Einmalzahlung annehmen wollen, müssen sich dafür bei bis zum 20. April 2020 bei VW registrieren.

Die VW-Geschädigten, die den Vergleich nicht annehmen wollen und auf eine höhere Entschädigung in der Einzelklage klagen wollen, dürfen sich nicht für den Vergleich registrieren, sondern haben im Anschluss an die Rücknahme der Musterfeststellungsklage dann sechs Monate Zeit eine Einzelklage anzustreben.

 

Beispielsrechnung für einen VW Tiguan von 2014:

Kaufpreis 2014 EUR 36.000,-

Gefahrene KM zum Stand der letzten mündlichen Verhandlung 87.500 KM

Nutzungsersatz nach aktuell überwiegender Rechtsprechung EUR 12.600,-

Im Ergebnis ergibt sich damit ein Entschädigungsanspruch in Höhe von EUR 23.400,- gegen Rückgabe des abgasmanipulierten VW Tiguan.

Teilweise sprechen die Gerichte zudem Zinsen seit Kaufpreiszahlung zu. Bei 6 Jahren wären dies nochmal EUR 8.640,-

Ergebnis mit Zinsen wäre eine Entschädigung in Höhe von EUR 32.040,-

Ohne Abzug von Nutzungsentschädigung ergäbe sich sogar ein Anspruch in Höhe von EUR 44.640‬ gegen Rückgabe des Fahrzeuges.

Das VW Angebot zur Einmalzahlung dürfte sich bei etwa 16 % auf EUR 5.760,- belaufen.

 

Wir bei Wietbrok Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der BGH und der EuGH durch die in Kürze zum Abgasskandal erwarteten Urteile Klarheit hinsichtlich der Ansprüche von Abgasskandalgeschädigten schaffen werden.

VW tut zur Zeit alles um den Vergleich der Musterfeststellungsklage vor diesen Entscheidungen unter Dach und Fach zu bringen. Man geht bei VW wohl augenscheinlich auch davon aus, dass höchstrichterlich höhere Ansprüche festgelegt werden, als in dem Vergleichsangebot von VW vorgesehen.

Wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte um eine Einschätzung zu ihrem VW Musterfeststellungsklage Vergleichsangebot zu erhalten.

Telefon: +49 (0) 40 38 65 69 66

Schauen Sie sich auch gern unsere Erfolgsgeschichten an, bei der z.B. einer unserer Mandanten mehr Geld in der Einzelklage für sein Fahrzeug von 2009 erhalten hat, als er damals bezahlt hat.