Landgericht Itzehoe verurteilt zum Az. 6 O 33/19 in einem Verfahren von Wietbrok Rechtsanwälte die VW AG zum Schadensersatz im Abgasskandal, obwohl das Auto schon verkauft wurde!

Der Kläger kaufte sich im Jahr 2011 einen  VW Touran für EUR 26.648,66 und verkaufte dieses Fahrzeug Anfang 2019 mit einem KM-Stand von 94.000 km für EUR 7.000,-.

Gleichwohl erhält der Kläger nun noch Schadensersatz in Höhe von EUR 11.298,74 nebst Zinsen seit Kauf des Autos.

Die Höhe des Schadensersatzes ergibt sich in dem man vom Kaufpreis, den Nutzungsersatz auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 KM und den Verkaufspreis abzieht.

Die Entscheidung des LG Itzehoe macht deutlich, dass der Schadensersatzanspruchs auch bei einem Verkauf bestehen bleibt.

Der Verkauf des Fahrzeuges ist zudem eine wirksame Maßnahme um den Nutzungsersatzanspruch im Abgasskandal zu begrenzen.

Mit einem etwaigen Umweltbonus und Rabatten kann der Verkauf des Fahrzeuges zudem eine attraktive Lösung ggü der Rückabwicklung mit der VW AG sein.

Generell halten wir bei Wietbrok Rechtsanwälte einen Abzug von Nutzungsersatz für falsch im Abgasskandal. Die VW AG wird hier noch belohnt, obwohl der Kunde, nie das mangelfreie Produkt erhalten hat, für das er viel Geld gezahlt hat.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil

LG IZ 6 O 33 19 VW Touran Auto verkauft