Bahnbrechender Sieg für den Verbaucherschutz!

BGH macht Weg für Schadensersatz im Abgasskandal frei!!!

Der BGH Az. VIII ZR 225/17 hat nunmehr am 22.2.2019 in einem Verfahren festgestellt, dass die VW-Abschalteinrichtung ein Sachmangel ist und da es sich um einen Nachlieferungsfall handelte, eines VW-Tiguan I, also genau ein Fall wie unsere „Bartsch-Klage“, hat der BGH zudem festgestellt, dass eine Nachlieferung eben nicht unmöglich wäre!

Der BGH folgt damit der Rechtsansicht unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte, die wir u.a. im Bartsch Verfahren erfolgreich am LG Hamburg vertreten haben und sorgt für einen bedeutungsvollen Sieg.

Unsere Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte hat bereits im März 2018 vollkommen zu Recht, wie nun der BGH Hinweis zeigt, von einem bahnbrechenden Urteil gesprochen. Unser Mandant, Horst Bartsch, bekam vom Landgericht Hamburg die Ersatzlieferung eines VW Tiguan II trotz Modellwechsel vom VW Tiguan I zugesprochen und das trotz Update.

Hier finden Sie unser erfolgreiches „Bartsch-Urteil“ des LG Hamburg!

Unser „Bartsch-Urteil“ wurde dann völlig zu Unrecht vom Hanseatischen Oberlandesgericht abgewiesen! Das Oberlandesgericht ging von einer Unmöglichkeit der Nachlieferung aus. Dem steht nunmehr die Rechtsprechung des BGH entgegen!

Der BGH hat nun  in einem Parallelverfahren festgestellt, das auch um die Nachlieferung eines abgasmanipulierten VW Tiguan II ging, dass  der abgasmanipulierte VW Tiguan I sachmänmgelbehaftet ist und eine Nachlieferung gerade nicht unmöglich ist. Der BGH folgt damit der Rechtauffassung unserer Kanzlei und sorgt für einen historischen Sieg im Abgasskandal für den Verbraucherschutz !

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. meint dazu:

Ein wirklich bedeutungsvoller Sieg für den Verbraucherschutz! Es ist wichtig, dass der BGH den Verbraucherschutz stärkt und nun endlich klarstellt, dass die VW-Abschaleinrichtung ein Sachmangel ist! Lange haben die Land- und Oberlandesgerichte auf ein Zeichen vom BGH gewartet. Viele VW-Klagen wurden unberechtigterweiser abgewiesen. Die VW-Seite nutzte dabei ihre Möglichkeiten, den Anschein zu erwecken, dass die Obergerichte der VW-Ansicht folgen. Es ist daher sehr wichtig, dass der BGH nunmehr für Klarheit sorgt. Noch erfreulicher finden wir von Wietbrok Rechtsanwälte, dass der BGH klarstellt, dass eine Nachlieferung eben nicht unmöglich ist. Der BGH weist damit das Hanseatische Oberlandesgericht, das OLG Bamberg und alle anderen Oberlandesgerichte, die der Auffassung von VW gefolgt sind in die Schranken! Vollkommen zu recht wie wir meinen!

Diese Enscheidung bedeutet, dass alle Klagen gegen die Händler auf Grund des Sachmangels durch die VW-Abschalteinrichtung nun Erfolg haben dürften.

Wir gehen zudem davon aus, dass dies gleichzeitig auch bedeutet, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW erfolgt ist! Wir können uns nicht vorstellen, dass der BGH diese bahnbrechende Rechtsprechung nur auf das Mängelgewährleistungsrecht bezieht. Denn es waren nicht die Händler, die die Autos abgasmanipuliert haben, sondern die Volkswagen AG!

Konsequenterweise ist damit zu rechnen, dass dieser BGH Hinweis den Erfolg für den Verbraucherschutz im Abgasskandal bedeutet.

Die Entscheidung des BGH kommt für unsere „Bartsch-Klage“, also für unseren bahnbrechenden Erfolg im März 2018, beginnend am Landgericht Hamburg, leider etwas zu spät und stammt auch nicht aus einem Verfahren unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte.

Wir sind aber sicher, dass der BGH Hinweis den Weg für Schadensersatz im Abgasskandal nunmehr freimachen wird!

Wir als Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte sind sicher, dass wir auf Grund dieser Hinweise durch den BGH und den bedeutenden Sieg für den Verbraucherschutz als Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte noch für weitere bahnbrechende Entscheidungen im Verbraucherschutz und insbesondere im Abgasskandal sorgen können!

Beauftragen Sie uns jetzt! Profitieren auch Sie von unserem Know-How im Abgasskandal als Rechtsanwälte, die den Abgasskandal seit Beginn im Jahr 2015 entscheidend geprägt haben!

Jetzt gilt es umso für alle Abgassgeschädigten Schadensersatz für die Abgasmanipulation einzufordern!!!

Beauftragen Sie noch heute Wietbrok Rechtsanwälte im Abgasskandal!

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BGH