BGH sorgt für Erfolg des Verbraucherschutzes beendet die Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte, dass Nachlieferung angeblich unmöglich sei!

 

Das Hanseatische Oberlandesgericht weist die erfolgreiche Klage auf Nachlieferung eines VW Tiguan II für einen abgasmanipulierten VW Tiguan I

aus dem März 2018 ab und folgt damit nicht der bestechenden Argumentation unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte.

Dies ist zunächst bedauerlich, bedeutet aber nicht das Ende des Nachlieferungsanspruches für den Kläger.

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok sagt dazu kämpferisch: Wir sehen uns vor dem BGH!

Es bleibt darauf hinzuweisen, dass für den Kläger mittlerweile eine separate Klage gegen die VW AG eingereicht worden ist. Wir fordern für den Kläger den vollen Kaufpreis ohne Abzug von Nutzungsentsatz.

Mit großer Spannung erwarten wir, Wietbrok Rechtsanwälte, zudem die Entscheidung des BGH zur Nachlieferung Ende Februar 2019.

Wir wünschen einen guten Rutsch und einen schönen Start ins Jahr 2019! Es wird auch 2019 spannend im Abgasskandal weitergehen.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die deliktischen Ansprüche gegen die Volkswagen AG bei erstmaliger Kenntnis im Jahr 2016 von der Abgasmanipulation am eigenen Fahrzeug wohl auch erst Ende 2019 verjähren werden.

Anbei das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht zum Az. 11 U 55/18.

Hans OLG 11 U 55 18