Schadensersatzanspruch nach dem OLG SH auch nach dem unfallbedingten Totalschaden des abgasmanipulierten VW Tiguan!

Auch nach dem unfallbedingten Totalschaden eines abgasmanipulierten VW Tiguan bestehen die Schadensersatzansprüche im Rahmen des Abgasskandals fort. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 9.3.2020 zum Az. 16 U 96/19 in einem Verfahren im Abgasskandal unser bundesweit im Abgasskandal engagierten Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte entschieden, dass der Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch nach dem Totalschaden und der Ersatzleistung der KFZ-Versicherung gegen die VW AG fortbesteht. Der Kläger muss sich die Versicherungsleistung sowie den Nutzungsersatz abziehen lassen. Eine Verzinsung des Kaufpreises seit Kaufpreiszahlung mit 4 % aus § 849 BGB hält der 16. Senat des OLG SH für unbegründet.

Es ergibt sich damit folgende Rechnung:

Kaufpreis 33,852,01 EUR

-Nutzungsersatz 17.883,83 EUR

-Versicherungsleistung 11.800,00 EUR

= Schadensersatzanspruch in Höhe von 4.168,18

Im Ergebnis erhält unser Mandant somit einen Betrag in Höhe von  EUR 15.968,18‬ nebst Zinsen seit Verzug.

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, LL.M. meint dazu:

Ein erfreuliches Urteil, das zeigt, dass die Abgasskandalopfer auch nach einem unverschuldeten Totalschaden den grundsätzlichen Schadensersatzanspruch behalten. Den Abzug für die Versicherungsleistung halten wir für gerechtfertigt. Den Abzug für Nutzungsersatz halten wir für europarechtswidrig, zumal auch eine Verzinsung des Kaufpreises seit KAufpreiszahlung nicht ausgeurteilt wurde. Wir werden unserem Mandanten die Revision zum BGH empfehlen.

 

Die Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte engagiert sich seit Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahr 2015 bundesweit erfolgreich im Abgasskandal.

Unsere Erfolgsurteile finden Sie auf https://meine-rechte-im-abgasskandal-vw-schaden.de/

Bundesweite Bekanntheit erlangte die Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte insbesondere mit dem bahnbrechenden Nachlieferungsurteil am LG Hamburg vom 7.3.2018 zum Az. 329 O 105/17 mit der die erfolgreiche Nachlieferung eines VW Tiguan II für den abgasmanipulierten VW Tiguan I verlangt wurde. Darüberhinaus konnten wir auch Urteile ohne Nutzungsersatzabzug sowie rechtskräftige Urteile erreichen, durch die unsere Mandanten eine höhere Entschädigung als den seinerzeitigen Kaufpreis erhielten.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

OLG SH 16 U 96 19 Totalschaden