Das Landgericht Braunschweig hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil zum Aktenzeichen 4 O 202/16 einen Händler zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung verurteilt.

Lesen Sie hier das Urteil.

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Abgas-Skandal-Kunde-wirft-VW-Taeuschung-vor,vw3134.html

Beachten Sie bitte, dass hier, wie gegen viele der Urteile Berufung eingelegt worden ist.