Das Landgericht Braunschweig hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil zum Aktenzeichen 4 O 202/16 einen Händler zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung verurteilt.
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Beachten Sie bitte, dass hier, wie gegen viele der Urteile Berufung eingelegt worden ist.