Das Landgericht Hamburg hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 326 O 168/18 vom 24.10.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten Audi A 6 TDI verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes. VW muss leider nicht schon Zinsen bereits seit Kaufpreiszahlung zahlen, sondern erst seit Verzug.

VW muss zudem die vorgerichtlichen RA Kosten tragen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG HH 326 O 168 18 Audi A 6